1. Allgemeines
2. Nutzungsrechte
3. Manuskriptaufbau
3.1 Wissenschaftliche Beiträge
Die wissenschaftlichen Beiträge werden bis zum 31. Juli des laufenden Jahres für die Publikation im Jahresband des darauffolgenden Jahres erbeten; eine frühere Abgabe ist sehr erwünscht.
Manuskripte sind zu gliedern in:
3.2 Beiträge zu den geologischen Exkursionen
Die Texte zu den Exkursionen müssen bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden; eine frühere Abgabe ist sehr erwünscht. Sie sollten knapp gehalten werden und einen Umfang von 20 bis 25 Seiten nicht überschreiten.
Manuskripte der Exkursionsbeschreibungen sind zu gliedern in:
4. Abbildungen, Tabellen, Tafeln
5. Literaturzitate, Schriftenverzeichnis
6. Korrekturen
Der Autor erklärt sich durch das Einreichen des Manuskripts mit redaktionellen Änderungen und Korrekturen seines Manuskripts einverstanden. Für den sachlichen Inhalt ist der Autor verantwortlich. Der Schriftleiter nimmt eine Erstkorrektur und -formatierung vor und legt diese dem Autor zur Durchsicht vor. Nach dem Satz erhält der Autor per E-Mail eine PDF-Datei („Fahne“) zur Kontrolle. In der Regel besteht für den Autor nur eine einzige Möglichkeit für Korrekturen. Dabei können jedoch lediglich Schreibfehler und durch den Satz bedingte Fehler berichtigt werden. Zusätzliche Änderungen, durch die sich der Satz evtl. verschiebt, sind – auch aus Kostengründen – mit dem Schriftleiter abzusprechen.
Die Kosten für solche Änderungen gegen das Manuskript können zu Lasten des Autors gehen. Rechtsgrundlage: Gemäß § 42 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz stellt eine nachträgliche Änderung des vom Schriftleiter angenommenen Manuskripts durch den Autor einen Teilrückruf dieses Manuskripts dar und löst gegen den Autor Entschädigungsansprüche für die dem Verein bereits entstandenen Aufwendungen aus.
Das gesetzte Manuskript (die „Druckfahne“) ist vom Autor umgehend nach Erhalt entweder direkt in der pdf-Datei oder auf einem Papierausdruck zu korrigieren und in eingescannter Form zu übermitteln.
Vor dem Druck erhält der Autor nochmals eine letzte PDF-Datei mit der Bitte Imprimatur zu erteilen.
7. Sonstiges
8. Verfasser-Richtlinie
HORATSCHEK, S. & SCHUBERT, T. (1998): Richtlinie für die Verfasser geowissenschaftlicher Veröffentlichungen. Empfehlungen zur Manuskripterstellung von Text, Abbildungen, Tabellen, Tafeln, Karten. – 51 S.; Hannover (Hrsg: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe & Staatliche Geologische Dienste der Bundesrepublik Deutschland).
9. Schriftleiter
Dr. HANS-ULRICH KOBLER
c/o Oberrheinischer Geologischer Verein
Kießstraße 24
70597 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 6933 8990
E-Mail: schriftleiter(at)ogv-online.de